Ein ebenfalls wichtiger Aspekt ist die amtliche Anmeldung der Tiere.
Geschützte Arten müssen bei der unteren Naturschutzbehörde angemeldet werden. Es gibt ein Online-Portal (Siehe Fachanwendung melBA), über welches die Tiere gemeldet werden können. Dazu müssen u.a. Fotos der Tiere, auf spezieller Vorlage erstellt werden, auf denen der Carapax sichtbar ist.
Durch den Föderalismus können die Portale entsprechend anders aussehen, anders heißen und ähnliches. Teilweise arbeiten Bundesländer aber auch zusammen, was für unseren speziellen Fall hilfreich war. So konnten die Tiere in Baden-Württemberg ab- und in Rheinland-Pfalz angemeldet werden.
So sah das damals nach der Anmeldung aus. Die Daten werden geprüft, anschließend erhält man die entsprechenden Bescheinigungen.

Weitere Infos folgen…